Ab Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.
Mit dem Aufbau eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes vollzieht die Europäische Union einen wichtigen Schritt auf ihrem Weg, einen gemeinsamen EU-Binnenmarkt zu errichten. Das Projekt trägt den Titel "Single Euro Payment Area" (SEPA). Ein anderer, entscheidender Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standard-Überweisung. Auch die VR-BankCard (mit dem Maestro-Logo) wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Als Kunden der VR Bank Biedenkopf-Gladenbach eG profitieren Sie also schon jetzt von SEPA.
Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Die Volksbanken Raiffeisenbanken unterstützen mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Wir werden Ihnen die Euro-Überweisung, Euro-Lastschrift und die Kartenzahlung im Binnenmarkt ab Anfang 2008 schrittweise zur Verfügung stellen. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit Ihrer VR Bank Biedenkopf-Gladenbach eG sind Sie bereit für SEPA.
Die Euro-Überweisung als neues SEPA-Produkt baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Überweisenden als auch des Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren startet Ende Januar 2008. Als Kunde Ihrer VR Bank Biedenkopf-Gladenbach eG können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen.
Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Euro-Lastschrift kann flächendeckend eingesetzt werden, sobald die SEPA-Länder eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Geplant ist, dass dies bis November 2009 abgeschlossen sein wird.
Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt noch häufiger einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard, die genossenschaftlichen Kreditkarten und das deutsche „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen.
Sie können die neuen SEPA-Standards für bundesweite und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit den neuen Regeln des Euro-Zahlungsverkehrs-Raums (SEPA) profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, welche Möglichkeiten Ihnen die neuen Zahlungs-Instrumente bieten. Er informiert Sie gerne und hält Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken werden schrittweise die entsprechenden rechtlichen Regelungen umsetzen. Für Überweisungen wird dies bereits 2008 erfolgen. Daher werden Schweizer Banken ab 2008 am neuen SEPA-Überweisungs-Verfahren teilnehmen.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Schweiz.
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.
Der Verwendung der Euro-Lastschrift stehen zurzeit noch laufende rechtliche Umsetzungs-Maßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei den Volksbanken Raiffeisenbanken ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.
Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.