Neue Steuer-neue Chancen

Seit dem 1. Januar 2009 ist die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Das bedeutet, alle Kapitalerträge werden einheitlich mit 25 Prozent versteuert- zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. 

 

Das bringt eine deutliche Vereinfachung für alle Beteiligten, hat aber auch Folgen für die meisten Formen der Geldanlage.

 

Sie profitieren von der neuen Regelung, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, da Ihre Kapitalerträge ab 2009 vom Finanzamt niedriger veranlagt werden. 

 

Ist Ihr Steuersatz geringer, müssen Sie keine Mehrbelastung befürchten. Sie können die abgeführte Abgeltungssteuer steuerlich geltend machen und bekommen die zuviel gezahlten Beträge zurück. 

 

Nachteile haben diejenigen Geldanleger, die bisher Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen steuerfrei einnehmen konnten, weil zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen war. Diese sogenannte Spekulationsfrist entfällt zukünftig. 

 

Auch das Halbeinkünfteverfahren, das Dividenden und Kursgewinne nur zur Hälfte besteuerte, entfällt. Dividenden und Kursgewinne, auch bei Aktienfonds und Zertifikaten, werden ab 2009 in voller Höhe im Rahmen der neuen Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Jedoch gilt die alte Regelung für die Kursgewinne vieler Wertpapiere weiter, sofern sie vor dem 31.12.2008 gekauft wurden. 

 

Diese Chancen sollten Sie als Anleger nutzen. Fragen Sie uns jetzt nach der idealen Geldanlage für Steuer-Sparer. Wir beraten Sie gerne. 

 

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Thema Abgeltungssteuer und Kirchensteuer:

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