Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

Ihre Kapitalerträge sind ab 2009 abgeltungssteuerpflichtig. Zu der Abgeltungssteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag und – sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind – die Kirchensteuer.

Bei Kirchenmitgliedern fällt ab 2009 der eigentliche Abgeltungssteuersatz etwas geringer als 25 % aus. Konkret: Normalerweise beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 % der gezahlten Steuer. Die Kirchensteuer beläuft sich – abhängig von Konfession und Bundesland – auf 8 oder 9 %. 

 

Durch die Abgeltungssteuer fällt aber die Möglichkeit weg, die auf Kapitalerträge entrichtete Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend zu machen. 

 

Als Ausgleich wird für Kirchenmitglieder ein etwas niedrigerer Abgeltungssteuersatz angesetzt, nämlich 24,45 % für Kirchenmitglieder in Hessen und in vielen anderen Bundesländern. Im Endeffekt bedeutet dies: Der gesamte Steuersatz (Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer) beträgt ab 2009 für Kirchenmitglieder in Hessen rund 28 %. 

 

Die Auswirkungen erkennen Sie in der Beispielrechnung in unten stehender Tabelle. 

 

Sind Sie Mitglied einer Kirchengemeinde und damit kirchensteuerpflichtig?

 

Wenn ja, empfehlen wir Ihnen, uns die Konfession mitzuteilen. Dann werden wir automatisch zusammen mit der Abgeltungssteuer auch die Kirchensteuer an den Fiskus abführen. 

 

Besonderheit bei thesaurierenden Fonds: 

Bei thesaurierenden Fonds (Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern re-investiert) wird von der Bank/Fondsgesellschaft keine Kirchensteuer einbehalten. In diesen Fällen ist wie bisher die Angabe in der Einkommensteuererklärung notwendig.

 

 

Wer kirchensteuerpflichtig ist, aber seiner Bank die Konfessionszugehörigkeit nicht mitteilen möchte, steht in der Pflicht, seine Kapitalerträge auch weiterhin in der Steuererklärung zu deklarieren.

Beispielrechnung mit 1.000,-- Euro Kapitalertrag, Sparerpauschbetrag ausgeschöpft, Wohnsitz: Hessen

  nicht kirchensteuerpflichtig kirchensteuerpflichtig
Kapitalertrag 1.000,-- Euro 1.000,-- Euro
25% bzw. 24,45% Abgeltungssteuer   -250,-- Euro  -244,50 Euro
5,5% Solidaritätszuschlag    -13,75 Euro    -13,44 Euro
9% Kirchensteuer       0,00 Euro     -22,-- Euro
Netto-Ertrag   736,25 Euro   720,06 Euro

Formular: Nachfolgend haben Ihnen für die Meldung der Kirchensteuer bei uns das Formular "Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer" angehängt. Sie können dieses herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt bei einer VR Bank-Geschäftsstelle abgeben.

Zum Formular:

VR Bank
Biedenkopf-Gladenbach eG
51762434
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