Sichern Sie sich jetzt die staatlichen Zuschüsse für Ihre private Zukunftssicherung. Nutzen Sie eine der besten Geldanlagen Deutschlands.
Das Plus für Ihre Rente
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Ertragreich:
- Attraktive Verzinsung und TOP-Förderung durch staatliche
Zulagen
Sicher:
- 100% Garantie der Einzahlungen und Zulagen zum
Rentenbeginn
- Lebenslange garantierte Rente
- Hartz IV-sicher
Flexibel:
- Rentenleistungen schon ab dem 60. Lebensjahr möglich (bei Neuverträgen ab 2012 ab dem 62. Lebensjahr)
- 30% Entnahmemöglichkeit bei Auszahlungsbeginn
- Sparrate jederzeit änderbar oder aussetzbar
- Vererbung jederzeit möglich
- bei Übertragung an den Ehepartner ohne
Rückzahlung der Zulagen
| Jahr | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | |
|---|---|---|---|---|
| pro Kind | gesamt | max. | ||
| ab 2008 | 154,- Euro | 185,- Euro* | 4% ** | 2.100,- Euro |
*Der Betrag von 185,-- Euro erhöht sich auf 300,-- Euro für jedes ab 01.01.2008 geborene Kind.
** in % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres.
Auf die Verträge ist ein jährlicher Mindesteigenbetrag von 60,- Euro zu leisten, ab 2012 auch für mittelbar Zulageberechtigte wie z.B. Hausfrauen.
Neben der Zulage ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich.
| Einkommen Vorjahr | 25.000,- Euro |
| Sparleistung gesamt | 4%= 1.000,- Euro p.a. (Ehemann) plus 60,- Euro p.a. (Ehefrau) |
| abzügl. Grundzulage | 2 X 154,- Euro = 308,- Euro |
| abzügl. Kinderzulage | 2 x 185,-* Euro = 370,- Euro |
| eigene Sparleistung | 322,- Euro plus 60,- Euro |
| staatl. Förderung | 678,- Euro |
| Förderquote | 63,9% |
*Der Betrag von 185,-- Euro erhöht sich auf 300,-- Euro für jedes ab 01.01.2008 geborene Kind.
1. Nachzahlungsmöglichkeit im Fall einer Zulagenrückforderung
Unter bestimmten Bedingungen können versäumte Eigenbeiträge auf einen Riestervertrag nachgezahlt werden. Dies gilt für diejenigen Riestersparer, die auf ihrem Zulageantrag irrtümlich „mittelbare Zulageberechtigung“ angekreuzt haben, obwohl sie in dem betreffenden Kalenderjahr selbst förderberechtigt (unmittelbar zulageberechtigt) waren.
Zu den Einzelheiten fragen Sie bitte Ihren Kundenberater!
2. Mindesteigenbeitrag von 60 € gilt ab 2012 für jeden Riestersparer
Nicht berufstätige Personen können als so genannte „mittelbar Zulageberechtigte“ neben dem berufstätigen, rentenversicherungspflichtigen Ehegatten selbst einen Riestervertrag abschließen und die staatliche Grundzulage erhalten. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der berufstätige Ehegatte einen eigenen Riestervertrag hat und die erforderlichen Eigenbeiträge leistet. Ab 2012 muss zusätzlich auch der nicht berufstätige Ehepartner einen Mindesteigenbeitrag von 60 € auf den eigenen Riestervertrag leisten, um eine eigene Zulage zu erhalten.
3. neue Riesterverträge ab 2012
Bei neu abgeschlossenen Riesterverträgen erhöht sich das Mindestalter für den Rentenbezug - unabhängig von einem Rentenbezug aus einer gesetzlichen Rentenversicherung - auf das vollendete 62. Lebensjahr (bisher 60 . Lebensjahr).
Hier können Sie einen persönlichen VorsorgeCheck machen:
Für weitere Informationen wenden Sie sich ganz einfach an Ihren Bankberater. Senden Sie uns bitte mit der Funktion "Beraterkontakt"eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.