Das Plus für Ihre Rente

 

Sichern Sie sich jetzt die staatlichen Zuschüsse für Ihre private Zukunftssicherung. Nutzen Sie eine der besten Geldanlagen Deutschlands.

 

Ertragreich:

- Attraktive Verzinsung und TOP-Förderung durch staatliche

  Zulagen

 

Sicher:

- 100% Garantie der Einzahlungen und Zulagen zum

   Rentenbeginn

- Lebenslange garantierte Rente

- Hartz IV-sicher

 

Flexibel:

- Rentenleistungen schon ab dem 60. Lebensjahr möglich (bei Neuverträgen ab 2012 ab dem 62.  Lebensjahr)

- 30% Entnahmemöglichkeit bei Auszahlungsbeginn

- Sparrate jederzeit änderbar oder aussetzbar

- Vererbung jederzeit möglich

- bei Übertragung an den Ehepartner ohne 

  Rückzahlung der Zulagen

Wie wird gefördert?

Jahr Grundzulage Kinderzulage Sparleistung  
    pro Kind gesamt max.
         
ab 2008 154,- Euro 185,- Euro* 4% ** 2.100,- Euro

*Der Betrag von 185,-- Euro erhöht sich auf 300,-- Euro für jedes ab 01.01.2008 geborene Kind.

** in % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres.

Auf die Verträge ist ein jährlicher Mindesteigenbetrag von 60,- Euro zu leisten, ab 2012 auch für mittelbar Zulageberechtigte wie z.B. Hausfrauen.

Neben der Zulage ist ein steuerlicher Sonderausgabenabzug möglich.

Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern. Er ist Arbeitnehmer, sie ist Hausfrau. Zwei förderfähige Verträge.

Einkommen Vorjahr 25.000,- Euro
Sparleistung gesamt

4%= 1.000,- Euro p.a. (Ehemann)

plus 60,-  Euro p.a. (Ehefrau)

abzügl. Grundzulage 2 X 154,- Euro = 308,- Euro
abzügl. Kinderzulage 2 x 185,-* Euro = 370,- Euro
eigene Sparleistung 322,- Euro plus 60,- Euro
staatl. Förderung 678,- Euro
Förderquote 63,9%

*Der Betrag von 185,-- Euro erhöht sich auf 300,-- Euro für jedes ab 01.01.2008 geborene Kind.

Wichtige Änderungen in 2012

1. Nachzahlungsmöglichkeit im Fall einer Zulagenrückforderung

Unter bestimmten Bedingungen können versäumte Eigenbeiträge auf einen Riestervertrag nachgezahlt werden. Dies gilt für diejenigen Riestersparer, die auf ihrem Zulageantrag irrtümlich „mittelbare Zulageberechtigung“ angekreuzt haben, obwohl sie in dem betreffenden Kalenderjahr selbst förderberechtigt (unmittelbar zulageberechtigt) waren.

Zu den Einzelheiten fragen Sie bitte Ihren Kundenberater!

 

2. Mindesteigenbeitrag von 60 € gilt ab 2012 für jeden Riestersparer

Nicht berufstätige Personen können als so genannte „mittelbar Zulageberechtigte“ neben dem berufstätigen, rentenversicherungspflichtigen Ehegatten selbst einen Riestervertrag abschließen und die staatliche Grundzulage erhalten. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der berufstätige Ehegatte einen eigenen Riestervertrag hat und die erforderlichen Eigenbeiträge leistet. Ab 2012 muss zusätzlich auch der nicht berufstätige Ehepartner einen Mindesteigenbeitrag von 60 € auf den eigenen Riestervertrag leisten, um eine eigene Zulage zu erhalten.

 

3. neue Riesterverträge ab 2012

Bei neu abgeschlossenen Riesterverträgen erhöht sich das Mindestalter für den Rentenbezug - unabhängig von einem Rentenbezug aus einer gesetzlichen Rentenversicherung - auf das vollendete 62. Lebensjahr (bisher 60 . Lebensjahr).





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